Emissionshaus „CASTOR Kapital“: Insolvenzverfahren eröffnet

Hamburg, den 23.01.2015 Über die CASTOR Kapital GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Nordenham am 22.12.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Emissionshaus legte bis 2007 insgesamt 35 Schiffsfonds auf, von denen viele selbst in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und teilweise durch die jeweiligen Geschäftsführungen Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden mussten.

 Auswirkungen auf die Schiffsfonds selbst sind nicht auszuschließen

Die Castor Kapital GmbH & Co. KG, Initiatorin zahlreicher Schiffsfonds, hat Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Am 22.12.2014 wurde das Insolvenzverfahren von dem Amtsgericht Nordenham (Az. 7 IN 22/14) eröffnet. Zugleich wurde auch über die Verwaltung Castor Kapital GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 7 IN 23/14). Zwar sind die Schiffsfonds selbst von der Insolvenz des Emissionshauses nicht unmittelbar betroffen, da es sich um rechtlich eigenständige Gesellschaften handelt. Dass es zu Auswirkungen aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen kommen kann, ist jedoch nicht auszuschließen. Das Hamburger Emissionshaus Castor Kapital legte seit seiner Gründung im Jahre 1993 nach eigenen Angaben insgesamt 35 Schiffsfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von EUR 280 Millionen auf. Darunter befinden sich etwa folgende Fondsbeteiligungen:

Castor Kapital – MS „Novitas-H“ – „NOVITAS-H“ Zehnte R. S. T. Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Castor Kapital – MS „Westerland“ – MS „WESTERLAND“ GmbH & Co. KG

Castor Kapital – MS „List“ – MS „LIST“ GmbH & Co. KG

Castor Kapital – MS „K-Ocean“ – „K-OCEAN“ Sechste R. S. T. Schiffahrts GmbH & Co. KG

Castor Kapital „Twinfonds“ – MS „KAMPEN“ GmbH & Co. KG und MS „KEITUM“ GmbH & Co. KG

In den letzten Jahren kam es bereits zu zahlreichen Anträgen auf Insolvenzeröffnung durch die jeweiligen Geschäftsführungen der Fondsgesellschaften. Im Falle einer Insolvenz wird man regelmäßig mit einen erheblichen Verlust – bis zum Totalverlust – der Anlegergelder rechnen müssen. Oftmals kommt es für die Anleger noch schlimmer: Erhaltene Ausschüttungen können unter Umständen noch zurückgefordert werden.

Damit zeigt sich einmal mehr, dass Geschlossene Fondsbeteiligungen, insbesondere Schiffsfonds, hochriskante Geldanlagen sind, die keinesfalls für sicherheitsorientierte Anleger geeignet sind. Oftmals wurden derartige Investments allerdings als sichere Kapitalanlagen angepriesen und zuweilen sogar zur Altersvorsorge empfohlen. Eine Aufklärung über die erheblichen Risiken solch unternehmerischer Beteiligungen fand nach unseren Erfahrungen regelmäßig nicht statt. In diesen Fällen stehen regelmäßig Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Regelmäßig stellt die unterbliebene Offenlegung von Vertriebsprovisionen und Rückvergütungen eine weitere Pflichtverletzung dar, auf die sich die Schadensersatzansprüche gründen können.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, etwaige Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzbarkeit prüfen zu lassen.

Ansprechpartner: RA Christian Mertsch, RA Christoph R. Schwarz