Postbank Finanzberatung AG erneut verurteilt

Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 23.02.2017 entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG unserem Mandanten Schadensersatz in Höhe von  EUR 18.000,00 nebst Zinsen leisten muss.

Im August 2008 beteiligte sich unser Mandant auf Anraten der Postbank an einer Schiffsfondsbeteiligung, der GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG. Der Fonds verlief nicht wie geplant, sodass nahezu ein Totalverlust des angelegten Kapitals drohte. Das Landgericht Hannover gab dem Kläger Recht und stellte fest, dass die Beklagte den Kläger nicht anleger- und anlagegerecht beraten hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand 08.03.17).

Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Geschlossenen Fondsbeteiligung? Gerne können Sie sich an uns wenden.

Ansprechpartner: RA Christian MertschRA Christoph R. Schwarz