Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22: Desaster für die Anleger
Sein Geld in eine gute und insbesondere sichere Sache investieren und dabei auch noch gut verdienen. Solarenergie zur umweltfreundlichen Energiegewinnung, eine nachhaltige Investition also und das im attraktiven Schönwettergebiet des Mittelmeerraumes. Ökologisch sinnvoll und dabei auch noch lukrativ. Staatlich garantierte Zuschüsse im Rahmen der Förderung von regenerativen Energien garantieren den Erfolg über die Laufzeit der Kapitalanlagen. Eine todsichere Sache also. So oder so ähnlich dürfte eine Kapitalanlage in die Solarfonds SolEs 21-22 des Emissionshauses Voigt & Collegen den Anlegern empfohlen worden sein. Dass dieser Traum nicht aufgehen dürfte, haben die wohl 4.500 deutschen Anleger inzwischen realisieren müssen.
Vertrieben wurden die Beteiligungen an diesen sogenannten „Geschlossenen Fonds“ unter anderem von der Postbank.
SolEs 21
Der Solarfonds SolEs 21 GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2009 platziert. Das Fondskapital floß dabei zu 25 Prozent in spanische und zu 75 Prozent in italienische Solaranlagen. Das Investitionsvolumen betrug insgesamt knapp EUR 70.910.000, wobei zirka EUR 44.650.000 durch Fremdkapital finanziert wurden.
Nachdem der Fonds zunächst in den Jahren 2011 und 2012 ausschüttete, blieben weitere Ausschüttungen an die Anleger seither aus. Spanien führte ab 1. Januar 2013 eine pauschale Stromsteuer ein und staatliche Subventionen wurden gestrichen. Im Jahre 2013 wurde den Anlegern von der Fondsgesellschaft mitgeteilt, dass der Fonds in Spanien – wie im übrigen alle Solaranlagenbetreiber – von massiven rückwirkenden Eingriffen des spanischen Staates in das Vergütungssystem gebeutelt sei. Mit einem Moratorium verhinderten die finanzierenden Banken hinsichtlich der spanischen Anlagen im Juli 2013 weitere Ausschüttungen an die Anleger.
Aber auch die Nachrichten von den italienischen Anlagen machten den Anlegern keine Freude. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks auf dem Markt für Solarstrom waren die Gewinne zunehmend rückläufig. Die Insolvenz eines italienischen Generalunternehmers trat hinzu. Die Folgen solcher Entwicklungen ließen nicht lange auf sich warten: Der Zweitmarktkurs („unregulierter“ Marktpreis) für die Beteiligung brach ein. Wurde die Beteiligung 2012 bis Anfang 2013 noch mit Preisen um die 61-80% gehandelt, erhalten Verkäufer im Jahre 2016 nur noch um die 16 Prozent Ihres eingesetzten Kapitals.
SolEs 22
Aufgrund des Investitionsschwerpunktes in Spanien ist der ebenfalls 2009 aufgelegte Fonds SolEs 22 GmbH & Co. KG von den negativen Entwicklungen deutlich stärker betroffen. Der mit einem Investitionsvolumen in Höhe von EUR 127.110.000 aufgelegte Fonds, EUR 85.060.00 € davon waren Fremdkapital, investierte zu 75 Prozent in spanische Solaranlagen und nur zu 25 Prozent in italienische Anlagen. Im Hinblick auf die oben geschilderten Maßnahmen kann sich jeder Anleger selbst ausrechnen, dass die Folgen für den Fonds ebenfalls schwerwiegend sind. Die Zweitmarktkurse für das Jahr 2016 lagen zwischen 7 und 15 Prozent.
Vielfach wurden derartige unternehmerische Beteiligungen als vermeintlich sichere Investitionen angepriesen. Die Kanzlei Schwarz | Mertsch vertritt zahlreiche Anleger der SolEs – Fonds. Die Erzählungen der Mandanten zu den Beratungsgesprächen gleichen sich: Die Investition sei aufgrund der Sonnenstunden in den südeuropäischen Ländern und den gesetzlich langfristig festgelegten Einspeisevergütungen eine sichere Anlage. Dass sich die Darstellungen der unterschiedlichen Finanzberater gleichen, erstaunt nicht weiter, denn letztlich konnten auch diese oftmals nur die durch ihre Vertriebsorganisation zur Verfügung gestellten Informationen weitergeben. Dass es sich hierbei um spekulative Beteiligungen mit entsprechend hohen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko handelt, wurde in der Regel nicht erläutert. Von einer sicheren Investition, die sich sogar für die Altersvorsorge eignen würde, konnte zu keinem Zeitpunkt die Rede sein.
Grundsätzlich können wir den betroffenen Anlegern nicht raten weiter zuzuwarten. Oftmals bestehen gut durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb. Auch fehlerhafte Angaben in den Emissionsprospekten können Schadens-ersatzansprüche begründen.
Einfach abzuwarten, ob sich die Fonds wieder „erholen“ oder gar Rechtsstreitigkeiten der Fondsgesellschaften um gekürzte Subventionen oder steuerrechtliche Fragen in den Standortländern, insbesondere Spanien, erfolgreich ausgehen könnten, dürfte für die meisten Privatanleger der falsche Weg sein. Schließlich kann auch die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche eintreten. Dann wären die Anleger ausschließlich von einer Erholung der Fonds abhängig. Verjährungsfragen im Kapitalanlagerecht sind zuweilen komplex und zunächst sollte daher zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden. Regelmäßig sind die Kosten der Konsultation eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltes im Verhältnis zu dem im Raum stehenden Schaden gering. Eine erste Einschätzung ist bei Schwarz | Mertsch Rechtsanwälte sogar mit keinen Kosten verbunden.
Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Geschlossenen Fondsbeteiligung? Gerne können Sie sich an uns wenden.
Ansprechpartner: RA Christian Mertsch, RA Christoph R. Schwarz