Rechtsanwaltsgebühren
Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn wir vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Honorierung. Wesentliche Grundlage für die Höhe der Gebührentatbestände ist der Streitwert. Daneben bemessen sich die sogenannten Rahmengebühren unter anderem nach dem Aufwand der Angelegenheit.
Kostentransparenz ist uns sehr wichtig. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kennt eine Vielzahl an Gebührentatbeständen und ist für den Laien nur schwer verständlich. Daher versuchen wir, Sie schon vor Beauftragung über die voraussichtlich anfallenden Kosten unserer Tätigkeit umfassend zu informieren. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese in der Regel die Kosten eines Rechtsstreites. Gerne erfragen wir vorab bei Ihrem Versicherer die Kostenübernahme.