Produktentanker Fonds II – Renditefonds 60

Bei dieser Schiffsfondsbeteiligung des Emissionshauses König & Cie., dort unter dem Namen „Produktentanker-Fonds II – Renditefonds 60“ initiiert , handelt es sich um eine im Jahre 2007 emittierte geschlossene Fondsbeteiligung aus dem Marktsegment der Tanker. Die Fondslaufzeit beträgt etwa 20 Jahre. Die plangemäße Auflösung der Gesellschaften ist demnach zum Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Die Konzeption des Dachfonds sieht sieht den Betrieb zweier Einschiffsgesellschaften, nämlich der MT „King Eric“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG sowie der MT „King Edward“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG vor. Bei den Schiffen handelt es sich ausweislich des Emissionsprospektes um moderne Doppelhüllen-Produkttanker der Handymax-Klasse. Das geplante Fondsvolumen beträgt etwa EUR 80.500.000,00. Wie bei den meisten geschlossenen Fondsbeteiligungen wurden die Gelder zur Gründung und zum Betrieb des „Fonds“ zum einen durch Fremdkapital = Kredite und durch Eigenkapital = überwiegend Anlegergeld bereitgestellt. Zudem beteiligen sich an den Fonds in der Regel die beteiligten Gesellschaften mit einem meist sehr kleinen Anteil an Eigenkapital.

Fonds-Eckdaten gemäß Prospekt

 

Gesellschaftsform GmbH & Co. KG
Beteiligungsform der Anleger Standard und Vorzugskommanditist (Treugeber)
Anbieter König & Cie.
Emissionsjahr 2007
Laufzeit 20 Jahre, d.h. bis 31.12.2026
Kündigung Vor Erreichen des Endes der Laufzeit grundsätzlich nicht möglich
Fondsvolumen EUR 80.500.000,00
Fremdkapital EUR 42.996.002,00
Kommanditkapital EUR 35.715.000,00

Merkmale  Geschlossener Fondsbeteiligungen

Geschlossene Fondsbeteiligungen sind stets unternehmerische Investitionen mit allen damit verbundenen Risiken. Die für den Anleger wohl bedeutendsten Risiken sind das Totalverlustrisiko und die Ungewissheit der Ausschüttungen, meist von den Anleger als „Zinsen“ verstanden. Zudem können die erhaltenen Ausschüttungen unter Umständen bei Aufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB sogar wieder zurückgefordert werden. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer spezifischer Risiken. Hier seien in der Kürze nur exemplarisch folgende genannt: Mangelnde Fungibilität = Handelbarkeit, Einnahmerisiko, Währungsrisiko, Betriebskostenrisiko, Fertigstellgunsrisiko etc. . In der Gesamtschau führen diese Risiken dazu, dass Geschlossene Fondsbeteiligungen als sehr risikoreiche Kapitalanlagen einzuordnen sind. Vielfach dürfte die Bezeichnung als spekulatives Investment zutreffen.

Grafiken zum Fonds

 

finanzierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Rendite Produktentankerfonds II

 

 

 

 

 

 

 

 

vertriebskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

Was können Anleger tun?

Nach unseren Erfahrungen wurden vielen Anlegern Geschlossene Fonds entgegen ihrer Risikoneigung verkauft. Die allermeisten Anleger dürften überhaupt nicht zur Zielgruppe dieser Anlageform gehören. Dies kann aufgrund unterschiedlicher Aspekte der Fall sein. Diese betreffen zum einen den Anleger auf der einen Seite und die Kapitalanlage auf der anderen Seite. Oftmals wurde etwa ein zu hoher Vermögensanteil in diese Anlageklasse gesteckt. In vielen Fällen wurden Fondsanteile gar zur Altersvorsorge vermittelt. Die regelmäßige Ungeeignetheit eines geschlossenen Fonds für dieses Anlageziel ist in der ständigen Rechtsprechung mittlerweile festgestellt. Wir empfehlen die Prüfung etwaiger Ansprüche aufgrund von Falschberatung durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt.

Wie gehen wir vor?

Wir beleuchten Ihren Fall individuell, weil jede Beratungssituation unterschiedlich ist und damit einzeln beurteilt werden muss. Falschberatung ist mehr als nur der Bezug auf die „Kick-Back-Rechtsprechung“. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Beratungssituation auf zirka 40 Aspekte. Anschließend wird das konkrete Anlageprodukt, der Anbieter sowie die Vertriebsstruktur anhand etwa 20 weiterer Kriterien analysiert. Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung durch einen unserer Rechtsanwälte mitgeteilt. Sollten sich genügend Anhaltspunkte für eine Falschberatung ergeben, wird mit Ihnen eine mögliche Vorgehensweise besprochen.

 

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Ansprechpartner: RA Christoph R. SchwarzRA Christian Mertsch