Schwarz | Mertsch RAe erstreiten positives Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG

Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 28.10.2015 entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG unserem Mandanten Schadensersatz in Höhe von über EUR 105.000,00 leisten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand 12.11.15).

 

UrteilZwischen Oktober 2006 und Juli 2007 zeichnete unser Mandant insgesamt vier Geschlossene Fonds. Dazu gehörten drei Schiffsfonds und ein Patentfonds. Insgesamt wurden inklusive Agio und Kapitalnachschüssen etwa EUR 110.000 durch den Kläger auf Anraten der Postbank Finanzberatung AG in die Beteiligungen „MT King David“, „Produktentankerfonds 2„, „Castor Twinfonds“ und den „Alpha Patentfonds“ (Die Fondsnamen sind nur die Kurzbezeichnungen) investiert. Alle Fonds verliefen nicht wie geplant, sodass nahezu ein Totalverlust des angelegten Kapitals drohte. Die 11. Kammer des Landgerichts Hannover gab dem Kläger Recht und stellte fest, dass die Beklagte den Kläger über die Vertriebskosten der Fonds hätte aufklären müssen. Denn diese lagen bei mehr als 15 Prozent und schmälerten den Anlagebetrag so stark, dass der wirtschaftliche Erfolg der Fonds von Beginn an in Frage stand. Dieser Überlegung liegt eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zu Grunde.

Unser Mandant kann sich nunmehr über die vollständige Rückabwicklung freuen. Er erhält den erlittenen Schaden in Höhe von etwa EUR 105.000 zuzüglich Zinsen seit Verzugseintritt zurück. Die Kapitalanlagen werden an die Postbank Finanzberatung AG übertragen. Außerdem wird er von Nachhaftungsansprüchen freigestellt, bekommt seine außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ersetzt und muss keine Prozesskosten tragen.

 

Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Geschlossenen Fondsbeteiligung? Gerne können Sie sich an uns wenden.

 

Ansprechpartner: RA Christoph R. SchwarzRA Christian Mertsch,