CFB Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“

Das zur Commerz Real Gruppe gehörende Düsseldorfer Emissionshaus CFB (Comerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH) legte fast 200 geschlossene Fonds auf. So auch den im Jahre 2007 emittierten CFB Fonds 162 MS „GABRIEL SCHULTE“. Der Gesellschaftsname lautet NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ KG.

Containerterminal

Die Anleger investierten in ein Vollcontainerschiff der Panamax-Klasse, die MS „GABRIEL SCHULTE“. Das geplante Fondsvolumen betrug laut Emissionsprospekt etwa EUR 63.500.000. Die plangemäße Auflösung der Gesellschaft war nach etwa 18 Jahren Laufzeit zum Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Vertrieben wurden diese Fondsbeteiligung unter anderem von der Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin nach Fusion nun die Commerzbank AG ist.

Geworben wurde bei den Anlegern mit jährlichen Ausschüttungen beginnend mit 6 Prozent ab dem Jahre 2008, 7 Prozent ab 2014, sowie über 10 Prozent bis zum Jahre 2023 zuzüglich Ausschüttung nach Liquidation.  Der Gesamtrückfluss nach abschließender Veräußerung des Schiffes sollte bei 196,1 % liegen.

Dazu kam es aber bekanntlich nicht: Denn nachdem zwar in den ersten Jahren die prospektierten Ausschüttungen an die Anleger erfolgten, musste das Fondsschiff vorzeitig Ende 2014 verkauft werden. Zuvor hatte die Gesellschaft sich erfolglos bemüht, weiteres Kapital bei den Anlegern einzuwerben.  So wurde das 2006 bei einer chinesischen Werft zu einem Baupreis von USD 53.050.000 in Auftrag gegebene Schiff für etwa € 11.250.000 verkauft. Für die Anleger ein desaströses Ergebnis.

Viele Anleger müssen diese drastischen Verluste jedoch nicht ohne weiteres hinnehmen. In vielen Fällen haben die geschlossene Fonds vermittelnden Banken und Beratungsgesellschaften nicht ordnungsgemäß auf die erheblichen Risiken dieser Investments hingewiesen. Zudem sind Banken verpflichtet über Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anlagen erhalten – sogenannte Kick-Backs – offenzulegen. Dass Banken dazu jedoch wenig geneigt waren, liegt auf der Hand.

Allerdings bleibt den betroffenen Anlegern nicht mehr viel Zeit ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Denn regelmäßig taggenau 10 Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft tritt Verjährung der Ansprüche ein. Da die meisten Beteiligungen im Jahre 2007 gezeichnet sein dürften, sollten sich betroffene Anleger zeitnah durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Gerne prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Gesellschaftsform GmbH & Co. KG
Beteiligungsform der Anleger Kommanditist
Anbieter Comerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH (CFB)
Emissionsjahr 2007
Laufzeit unbefristet, geplant sind 18 Jahre bis 2026
Kündigung vor Erreichen des Endes der Laufzeit nicht möglich, erst ab 31.03.2033
Fondsvolumen EUR 63.436.766
Fremdkapital EUR 18.171.766
Kommanditkapital EUR 45.000.000

Merkmale  Geschlossener Fondsbeteiligungen

Die Anleger einer geschlossenen Fondsbeteiligung tragen stets die unternehmerischen Risiken der Fondsgesellschaft. Sie werden Kommanditist einer GmbH & Co. KG entweder direkt oder mittelbar über eine Treuhandgesellschaft. Das für den Anleger wohl bedeutendste Risiko ist der Verlust des investierten Kapitals. Der Anlagebetrag selbst wird nämlich nur über die Ausschüttungen zurückgezahlt. Ob und in welcher Höhe diese jedoch erfolgen, hängt allein von dem wirtschaftlichen Verlauf der Fondsgesellschaft ab. Selbst die erhaltenen Ausschüttungen können unter Umständen bei Aufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB sogar noch viele Jahre später wieder zurückgefordert werden.

Kommanditbeteiligungen zeichnen sich zudem durch eine mangelnde Fungibilität aus. Da die Beteiligungen nur sehr eingeschränkt handelbar sind, kann sich der Anleger von diesen Investments nicht ohne weiteres wieder trennen, um wieder über das eingesetzte Kapital verfügen zu können. Dies gilt erst recht, wenn sich die Fondsgesellschaft erst einmal in wirtschaftlicher Schieflage befindet. Wenn überhaupt, so ist eine Veräußerung über den sogenannten Zweitmarkt dann nur noch zu einem Bruchteil des Nominalbetrages möglich.

Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer spezifischer Risiken wie beispielsweise das Einnahmerisiko, das Währungsrisiko, das Betriebskostenrisiko und das Fertigstellungsrisiko. In aller Kürze ist etwa exemplarisch Folgendes zum Währungsrisiko zu sagen:

Bei den meisten Geschlossenen Fondsbeteiligungen wurden die Gelder zur Gründung und zum Betrieb des „Fonds“ zum einen durch Fremdkapital (in der Regel Hypothekendarlehen) und durch Eigenkapital bereitgestellt. Das Eigenkapital wird zum ganz überwiegenden Teil durch das bei den Anlegern eingeworbene Kapital gestellt. Nur zu einem meist sehr geringen Teil beteiligen sich an den Fonds die beteiligten Gesellschaften mit Eigenkapital. Da die Fremdfinanzierung häufig in Fremdwährungen erfolgte, bestanden von Anfang an erhebliche Währungsrisiken. Die jeweilige Auswirkungen hängen dabei im Einzelfall von der Konstruktion des Fonds ab.

In der Gesamtschau führen diese Risiken dazu, dass Geschlossene Fondsbeteiligungen äußerst risikoreiche – hochspekulative Kapitalanlagen sind, die regelmäßig als spekulative Kapitalanlage einzustufen sein werden. Dementsprechend hoch sind die Aufklärungspflichten der Anlageberater.

Grafiken zum Fonds

Renditebetrachtung CFB Fonds 162

 

Finanzierung Schiffsonds CFB 162

Kostenblock CFB Fonds 162

Was können Anleger tun?

Nach unseren Erfahrungen wurden viele Anleger Geschlossener Fondsbeteiligungen nicht über die Risiken aufgeklärt. Ohnehin dürften geschlossene Beteiligungen nur für vermögende und risikoaffine Anleger geeignet sein, die einen Verlust des investierten Kapitals wieder kompensieren können. Viele private Anleger dürften demnach überhaupt nicht zur Zielgruppe dieser Kapitalanlageform gehören. Dies kann aufgrund unterschiedlicher Aspekte der Fall sein. Diese betreffen zum einen den Anleger auf der einen Seite und die Kapitalanlage auf der anderen Seite. Grundsätzlich sollte nur ein geringer Anteil des Vermögens in spekulative Kapitalanlagen investiert werden.

In zahlreichen Fällen wurden diese „Investments“ sogar als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Dies ist jedoch erst recht verfehlt. Die Rechtsprechung hat wiederholt klargestellt, dass geschlossene Fondsbeteiligungen zur Altersvorsorge nicht geeignet sind.

Haben Sie den Eindruck falsch beraten worden zu sein, so empfehlen wir die Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt. Oftmals droht die Verjährung der Ansprüche, so dass ein weiteres Abwarten und Hoffen auf eine wirtschaftliche Gesundung der oftmals angeschlagenen Fondsgesellschaften riskant sein kann.

Wie gehen wir vor?

Wir beleuchten Ihren Fall individuell, weil jede Beratungssituation unterschiedlich ist und damit einzeln beurteilt werden muss. Falschberatung ist mehr als nur der Bezug auf die „Kick-Back-Rechtsprechung“. Im Rahmen der Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Beratungssituation auf zirka 40 Aspekte. Anschließend wird das konkrete Anlageprodukt, der Anbieter sowie die Vertriebsstruktur anhand etwa 20 weiterer Kriterien analysiert. Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung durch einen unserer Rechtsanwälte mitgeteilt. Sollten sich genügend Anhaltspunkte für eine Falschberatung ergeben, wird mit Ihnen eine mögliche Vorgehensweise besprochen.

Ansprechpartner: RA Christian MertschRA Christoph R. Schwarz