Oberlandesgericht Celle verurteilt Postbank Finanzberatung AG

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 15.09.2016 in 2. Instanz entschieden, dass die Postbank Finanzberatung AG unserem Mandanten Schadensersatz in Höhe von EUR 93.208,34 zuzüglich Zinsen und Rechtsanwaltskosten leisten muss und damit das bereits durch unsere Kanzlei erstrittene erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover vom 28.10.2015 überwiegend bestätigt.  (Stand 21.09.16).

Damit hat das Berufungsgericht in 2. Instanz das erstinstanzliche Urteil fast vollständig bestätigt. Hintergrund des Rechtsstreits war die Zeichnung diverser geschlossener Fondsbeteiligungen durch einen unserer Mandanten. Zwischen Oktober 2006 und Juli 2007 zeichnete dieser insgesamt vier Geschlossene Fonds. Dazu gehörten drei Schiffsfonds und ein Patentfonds. Insgesamt wurden inklusive Agio im Anschluss an die Beratungen fast EUR 100.000 durch den Kläger auf Anraten der Postbank Finanzberatung AG in die Beteiligungen „MT King David / King Dorian“, „Produktentankerfonds 2„, „Castor Twinfonds“ und den „Alpha Patentfonds“ (Die Fondsnamen sind nur die Kurzbezeichnungen) investiert.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auszug des Urteils

 

Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Geschlossenen Fondsbeteiligung? Gerne können Sie sich an uns wenden.

Ansprechpartner: RA Christoph R. SchwarzRA Christian Mertsch,