Unser Erfolg gibt uns Recht
Gerade im Bereich geschlossener Fondsbeteiligungen müssen viele Anleger realisieren, dass sich ihre Kapitalanlagen nicht erwartungsgemäß entwickelt haben. Insbesondere im Segment der Schiffsfonds lassen nicht wenige Fonds den völligen Verlust der investierten Gelder befürchten. Nachdem oftmals die prognostizierten Ausschüttungen bereits jahrelang ausgeblieben waren, ist spätestens mit der Insolvenz einer Fondsgesellschaft oder dem Verkauf der Schiffe der Kapitalverlust für die Anleger gewiss. Rückflüsse können in der Regel endgültig nicht erwartet werden.. In den vergangenen Jahren sind bereits zahlreiche Fondsgesellschaften ins Straucheln geraten und es ist zu erwarten, dass noch viele weitere folgen werden.
Anleger sollten idealerweise aber gar nicht so lange abwarten, bis der Totalverlust ihrer Gelder gewiss ist, bevor sie eine professionelle Rechtsberatung einholen. Mag der Misserfolg vieler Geldanlagen auch Ursachen in den weltwirtschaftlichen Entwicklungen haben, so sind aber gerade in den 2000er Jahren sowohl bei der Konstruktion der Anlageprodukte als auch in der alltäglichen Vertriebspraxis regelmäßig eklatante Fehler begangen worden. Es war nicht zuletzt der Bundesgerichtshof, der die Finanzhäuser in ihre Schranken gewiesen hat und der noch vor kurzem fast durchgängig verbreiteten Vertriebspraxis eine Absage erteilte. Nur allzu oft bestehen daher für viele Anleger nunmehr durchsetzbare Schadensersatzansprüche.
Für die Banken und Vertriebsgesellschaften bleibt in diesen Fällen lediglich die Hoffnung, dass sich viele Anleger gar nicht oder zu spät trauen werden, diese Ansprüche durchzusetzen. Denn trotz der anlegerfreundlichen Rechtsprechung spielen dem Vertrieb die kurzen gesetzlichen Verjährungsfristen in die Hände. Regelmäßig ist es 10 Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft für die Anleger zu spät. Auch wer sich bereits selbst an die beratende Bank gewandt hat, sollte sich keinesfalls über die Verjährungsfrist hinhalten lassen.
Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass es sich für betroffene Anleger lohnt, Schadensersatzansprüche durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Viele Geschädigte tragen sich mit der Befürchtung, gegen Banken ohnehin kaum Chancen zu haben und durch einen Rechtsstreit noch „gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen“.
Vorabprüfung
Wir prüfen vorab Ihre Erfolgsaussichten individuell und klären Sie umfassend über Ihre Chancen und die Risiken auf, bevor hohe Kosten entstehen. Dabei kann das Ergebnis der Prüfung durchaus auch lauten, dass wir in Anbetracht von Chance und Risiko nicht zu einem (gerichtlichen) Vorgehen raten. Gleichwohl ist dies in Anbetracht der Masse an mangelhaften Kapitalanlageprodukten und Beratungen in der Minderzahl der Fälle zutreffend. Banken und Vertriebe kalkulieren stets mit den Befürchtungen und der Verunsicherung der Anleger. Betroffene, die sich ohne einen in der Materie erfahrenen Rechtsbeistand selbst an die Finanzhäuser wenden, werden erfahrungsgemäß regelmäßig mit Standardschreiben abgewimmelt oder – schlimmer noch – es werden meist lächerliche „Kulanzzahlungen“ angeboten zusammen mit der Vereinbarung, dass damit alle weiteren Ansprüche auch hinsichtlich anderer Geldanlagen abgegolten sein sollen. Die betroffenen Anleger verstehen diese umfänglich formulierten Vertragsklauseln allzu oft nicht. Leider sind uns viele Fälle bekannt, in denen Anleger auf derartige Ansinnen eingegangen sind und so ein weiteres Mal übervorteilt wurden. In der Regel lassen sich einmal geschlossene Vergleiche nur wieder schwer aus der Welt schaffen.
Wir konnten durch konsequentes Vorgehen Anlegergelder in Millionenhöhe zurückholen. Zwar freut uns als Anwälte besonders, wenn unsere Arbeit auch durch gerichtliche Urteile Bestätigung findet, wie jüngst etwa durch das Oberlandesgericht Celle. Doch meistens ist ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen gar nicht notwendig. Mit diversen Banken und Finanzhäusern konnten wir zur Zufriedenheit unserer Mandanten Vergleiche abschließen, die eine überwiegende – in jedem Fall eine der Sachlage angemessene – Entschädigung vorsahen. Hier finden Sie etwas zu den unterschiedlichen Lösungswegen. Der Abschluss eines Vergleiches ist sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen, als auch im gerichtlichen Verfahren möglich. Viele Klagen enden daher überhaupt nicht mit einem Urteil.
Gesamtbetrachtung
Ob ein Vergleich geschlossen wird oder nicht, ist dabei zunächst von den Konditionen der etwaigen Vereinbarung, der Einschätzung des Rechtsanwaltes und im Klagefalle des Gerichtes im Hinblick auf die Erfolgsaussichten abhängig. Im Rahmen einer Gesamtbewertung raten wir dem jeweiligen Mandanten schließlich zu einem Vergleich oder dazu das Gericht urteilen zu lassen. Neben der Bewertung durch die Rechtskundigen haben natürlich auch die Mandanten die Möglichkeit jederzeit selbst eine andere Entscheidung zu treffen. Schließlich ist der Mandant „Herr“ des Verfahrens. Dabei gibt es einerseits Mandanten, die in jedem Falle eine gerichtliche Entscheidung suchen und grundsätzlich nicht vergleichsbereit sind, und andererseits Mandanten, die auf keinen Fall ein Urteil erstreiten möchten und in Anbetracht des Ausschlusses eines weiteren Prozess- und Kostenrisikos einen Abschlag von ihrer Forderung hinnehmen und einen Vergleich schließen.
Für uns ist immer das Interesse des Mandanten im Vordergrund!
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